Studieninteressentinnen und -interessenten müssen unter bestimmten Voraussetzungen kein Abitur vorweisen, um studieren zu können. Berufstätige haben auch ohne eine Reifeprüfung die Möglichkeit, ein fachgebundenes Hochschulstudium einzuschlagen. Damit das möglich ist, müssen die Berufstätigen eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine Beschäftigung von mehreren Jahren vorweisen. Wichtig ist in diesem Fall, dass das gewählte Studium zur beruflichen Qualifikation passt. Es sind daher nur Studiengänge möglich, die der Berufsausbildung beziehungsweise dem aktuellen Job ähneln und beispielsweise demselben Bereich zugeordnet werden können. Die Fernhochschulen selbst entscheiden, ob dies im vorliegenden Fall gegeben ist. Zusätzlich zu der beruflichen Qualifikation verlangen viele Fernuniversitäten auch den Nachweis über das nötige Fachwissen. Ist dies der Fall, wird mit den Studieninteressentinnen und -interessenten ein Eignungstest durchgeführt. Dieser gibt Aufschluss darüber, ob die Studierenden für das Fernstudium befähigt sind. Je nach Anbieter können sich die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden, weshalb es sinnvoll ist, sich mit den einzelnen Bestimmungen der Fernhochschulen vertraut zu machen. Sollten sich Berufstätige für ein Studium entscheiden, das nicht fachbezogen ist, weil sie dadurch zum Beispiel eine neue Karriere anstreben, dann ist auch in diesem Fall das Studieren ohne Abitur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Fernhochschulen, die Studieninteressentinnen und -interessenten ein solches Fernstudium anbieten, verlangen in der Regel immer eine Zulassungsprüfung. In einem solchen Test fragen die Verantwortlichen das Fachwissen der angehenden Studentinnen und Studenten ab. Wer hieran interessiert ist, sollte deshalb erste Kenntnisse in dem gewünschten Bereich sammeln, um auf den Test optimal vorbereitet zu sein. Hinzu kommt, dass die Fernuniversitäten Nachweise über die Berufsausbildung sowie über die aktuelle Beschäftigung verlangen können. Personen, die eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten meist ebenfalls die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Es kann deshalb sein, dass Studieninteressentinnen und -interessenten, die zum Beispiel einen Meistertitel haben oder als Technikerin beziehungsweise als Techniker arbeiten, die Voraussetzungen für das Studium bereits mitbringen. Ist das der Fall, können die angehenden Studentinnen und Studenten sich auch für einen fachungebundenen Studiengang entscheiden, weil sie die gleichen Rechte haben wie Studierende mit Abitur.